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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für intralio

Stand: August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Anbieter von intralio und Vertragspartner des Kunden ist:

    intralio
    Matthias Dörendahl
    Ahsegrund 7
    59069 Hamm
    Deutschland
    – nachfolgend „Anbieter“ genannt –

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung, Lizenzierung, Einrichtung, Anpassung, Weiterentwicklung und Unterstützung der Intranet-Software intraliosowie damit verbundene Leistungen.

  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls gesonderte Projekt-, Support- oder Hostingvereinbarungen, haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
     

2. Vertragsgegenstand

  1. intralio ist eine individuell einsetzbare Intranet- und Mitarbeitendenportal-Lösung auf Basis des Content-Management-Systems Contao. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

  2. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können insbesondere Funktionen für interne Kommunikation, Dokumentenmanagement, Formulare, Mitarbeitendenverzeichnisse, Inhaltsseiten, News, Feeds, Wikis, interne Kommunikation sowie weitere unternehmensspezifische Prozesse Bestandteil der Software sein.

  3. Der Anbieter übernimmt die Installation und initiale Einrichtung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. Einrichtung, Customizing, Schnittstellen, Datenmigrationen und sonstige Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.

  4. intralio kann entweder auf einer vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur oder auf einer durch den Kunden beauftragten Infrastruktur eines externen Hostinganbieters betrieben werden.

  5. Art und Umfang zusätzlicher Leistungen, insbesondere individueller Entwicklungen, Schnittstellen, Schulungen, Support-, Wartungs- und Updateleistungen, werden gesondert vereinbart.
     

3. Nutzungsrechte und Quellcode

  1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der für ihn bereitgestellten Version von intralio ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

  2. Das Nutzungsrecht ist auf das im jeweiligen Angebot bezeichnete Unternehmen beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Anzahl der Mitarbeitenden und Nutzerkonten innerhalb dieses Unternehmens nicht beschränkt.

  3. Die Lizenzierung erfolgt nicht nutzerabhängig. Für die dauerhafte Nutzung der lizenzierten Software fallen gegenüber dem Anbieter keine wiederkehrenden Lizenzgebühren pro Nutzer oder Mitarbeitenden an, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  4. Der Kunde erhält den für den Betrieb der individuell bereitgestellten Software erforderlichen Quellcode und ist berechtigt, diesen für eigene betriebliche Zwecke zu bearbeiten, anzupassen und weiterzuentwickeln.

  5. Der Kunde darf zur Bearbeitung und Weiterentwicklung geeignete Dritte beauftragen. Eine hiermit verbundene Weitergabe des Quellcodes ist ausschließlich zulässig, soweit sie für die Erbringung dieser Leistungen für den Kunden erforderlich ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte Dritte den Quellcode nicht für eigene oder fremde Zwecke verwendet oder weitergibt.

  6. Nicht gestattet sind insbesondere der Verkauf, die Unterlizenzierung, Vermietung, öffentliche Bereitstellung oder sonstige Überlassung von intralio oder wesentlichen Teilen der Software an andere Unternehmen oder Dritte. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern diese nicht ausdrücklich vom vereinbarten Nutzungsumfang erfasst sind.

  7. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte kann jederzeit individuell vereinbart werden.
     

4. Open-Source-Software und Komponenten Dritter

  1. intralio verwendet das Open-Source-Content-Management-System Contao sowie gegebenenfalls gängige Erweiterungen und weitere Softwarekomponenten Dritter.

  2. Für Open-Source-Komponenten und sonstige Drittsoftware gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Rechteinhaber. Diese bleiben von den vorliegenden AGB unberührt.

  3. Soweit Schnittstellen zu Systemen Dritter, beispielsweise Microsoft Entra ID, Microsoft Azure, LDAP oder anderen externen Systemen, eingerichtet werden, ist die Funktionsfähigkeit dieser Drittsysteme nicht Bestandteil der vom Anbieter geschuldeten Leistung.

  4. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Schnittstellen, APIs, Diensten oder Produkten durch Dritte liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
     

5. Technischer Betrieb und Hosting

  1. Wird intralio auf einer vom Kunden bereitgestellten oder von diesem beauftragten Infrastruktur betrieben, ist der Kunde für deren ordnungsgemäßen, sicheren und dauerhaft geeigneten Betrieb verantwortlich.

  2. Dies umfasst insbesondere – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Serverbetrieb, Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datensicherung und Wiederherstellung, Verfügbarkeit, Speicherkapazitäten, SSL-Zertifikate, Sicherheitskonfigurationen sowie erforderliche Updates der zugrunde liegenden Serverinfrastruktur.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, eine für intralio geeignete technische Umgebung bereitzustellen und die vom Anbieter mitgeteilten technischen Voraussetzungen einzuhalten.

  4. Störungen oder Schäden, die auf die kundenseitige Infrastruktur, Fehlkonfigurationen, fehlende Datensicherungen, nicht durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen, Veränderungen der Serverumgebung oder Leistungen eines vom Kunden beauftragten Hostinganbieters zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.

  5. Wird ein externer Hostinganbieter genutzt, kommt der Hostingvertrag grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hostinganbieter zustande. Kosten und Bedingungen des Hostings richten sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Hostinganbieter.

  6. Eine bestimmte Verfügbarkeit von intralio wird durch den Anbieter nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
     

6. Abnahme

  1. Soweit die Leistungen des Anbieters werkvertraglichen Charakter haben, insbesondere bei Installation, Einrichtung, Customizing oder individueller Entwicklung, werden sie nach Fertigstellung dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt.

  2. Der Kunde hat die bereitgestellten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare wesentliche Mängel mitzuteilen.

  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

  4. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.

  5. Änderungs-, Erweiterungs- und Ergänzungswünsche, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, stellen keine Mängel dar. Ihre Umsetzung erfolgt nach gesonderter Beauftragung und wird nach dem jeweils vereinbarten Aufwand bzw. Angebot vergütet.
     

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Inhalte und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.

  3. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

  4. Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach Aufwand berechnet werden.
     

8. Support

  1. Supportleistungen sind nicht Bestandteil der einmaligen Softwarelizenz, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Support kann insbesondere telefonisch und per E-Mail erbracht werden und wird nach dem jeweils vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensatz abgerechnet.

  3. Umfang und Zeitpunkt der Bearbeitung richten sich nach Verfügbarkeit und der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

  4. Weitergehende Support- oder Wartungsvereinbarungen können separat geschlossen werden.
     

9. Updates, Wartung und Weiterentwicklung

  1. Die zeitlich unbefristete Nutzungsberechtigung verpflichtet den Anbieter nicht zur dauerhaften Pflege, Wartung oder Weiterentwicklung der Software.

  2. Insbesondere besteht ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf zukünftige intralio-Versionen, funktionale Erweiterungen, Sicherheitsupdates, Contao-Updates, Updates verwendeter Erweiterungen oder Anpassungen aufgrund geänderter technischer Rahmenbedingungen.

  3. Derartige Leistungen können auf Wunsch des Kunden gesondert beauftragt werden.

  4. Individuelle Erweiterungen, neue Funktionen, Schnittstellen und Anpassungen an veränderte Unternehmensprozesse können ebenfalls gesondert vereinbart werden.

  5. Aufgrund der Überlassung des Quellcodes und der eingeräumten Bearbeitungsrechte ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, entsprechende Anpassungen selbst oder durch beauftragte Dritte durchführen zu lassen.

     

10. Auswirkungen kundenseitiger Veränderungen
 

  1. Änderungen am Quellcode oder an der Systemkonfiguration durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte erfolgen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.

  2. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Störungen, Sicherheitsprobleme oder sonstige Beeinträchtigungen, soweit diese durch solche Veränderungen verursacht wurden.

  3. Gleiches gilt für Beeinträchtigungen, die insbesondere durch Änderungen an Servern, Betriebssystemen, Datenbanken, PHP-Versionen, Contao, Erweiterungen, Drittsoftware, externen Schnittstellen oder anderen technischen Abhängigkeiten entstehen und nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

  4. Wird der Anbieter mit der Analyse oder Behebung einer solchen Störung beauftragt, kann der hierfür entstehende Aufwand nach dem vereinbarten bzw. aktuellen Stundensatz berechnet werden.

     

11. Mängelrechte
 

  1. Für Mängel der vom Anbieter geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der im individuellen Angebot bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheit abweicht.

  3. Keine Mängel sind insbesondere zusätzliche Funktionswünsche oder Anforderungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungsbeschreibung waren.

  4. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit eine Störung auf nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen beruht. Dies gilt insbesondere für kundenseitige Veränderungen, Eingriffe durch Dritte, ungeeignete oder nachträglich veränderte Systemumgebungen, Fehlbedienungen, Ausfälle externer Systeme oder nicht vom Anbieter zu vertretende Änderungen von Drittsoftware oder Schnittstellen.

  5. Der Kunde hat dem Anbieter die zur Untersuchung und Nacherfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.

  6. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei berechtigten Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.

     

12. Datenschutz

  1. Jede Partei ist für die Einhaltung der auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

  2. Soweit der Anbieter im Rahmen von Einrichtung, Support, Wartung, Hostingunterstützung oder sonstigen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb seines intralio-Systems verantwortlich.

  4. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die erforderlichen Berechtigungskonzepte, Löschfristen und internen datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Nutzung des Systems festzulegen, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand einer gesonderten Beratungs- oder Implementierungsleistung des Anbieters sind.

     

13. Datensicherung

  1. Bei Betrieb auf einer kundenseitigen oder vom Kunden beauftragten Infrastruktur ist der Kunde für eine regelmäßige und dem Schutzbedarf seiner Daten angemessene Datensicherung verantwortlich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Vor Veränderungen am System, insbesondere Updates, Erweiterungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, hat der Kunde eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorzuhalten.

  3. Eine Datensicherung durch den Anbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

     

14. Haftung
 

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für dessen Erfüllungsgehilfen.

  5. Für Datenverluste haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe desjenigen Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit die Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.

  6. intralio ist ein Intranet- und Mitarbeitendenportal und ist nicht zur Steuerung medizinischer, lebenswichtiger, sicherheitskritischer oder vergleichbar kritischer Prozesse bestimmt. Eine entsprechende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und Prüfung.

     

15. Vergütung und Zahlungsbedingungen
 

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

  2. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Die Abrechnung und etwaige Abschlagszahlungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, wird die vereinbarte Vergütung nach Abnahme der Leistung fällig.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  5. Zusätzliche Leistungen, Support, nachträgliche Änderungswünsche und sonstige nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasste Arbeiten werden gesondert vergütet.

     

16. Vertragslaufzeit

  1. Das für intralio eingeräumte Nutzungsrecht wird nach Maßgabe dieser AGB zeitlich unbefristet eingeräumt.

  2. Gesonderte Verträge über Hosting, Wartung, Support, Weiterentwicklung oder sonstige laufende Leistungen können eigene Laufzeiten und Kündigungsregelungen enthalten.

  3. Die Beendigung eines solchen Zusatzvertrags berührt grundsätzlich nicht das bereits wirksam eingeräumte zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an der erworbenen intralio-Version, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

     

17. Referenznennung
 

Eine Verwendung des Namens, der Marke oder des Logos des Kunden zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
 

18. Vertraulichkeit
 

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.

  2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte technische Informationen, Zugangsdaten, Quellcodes, Geschäftsprozesse, interne Dokumente und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.

  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
     

19. Schlussbestimmungen
 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

  3. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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